Was steht in einem Schutzvertrag für Hunde?

19. Nov 2011


Was steht in einem Schutzvertrag fuer Hunde?

Was steht in einem Schutzvertrag für Hunde?

Ein Schutzvertrag sollte immer aufgesetzt werden, wenn ein Tier den Besitzer wechselt. Ob ein Welpe vom Züchter/seiner Geburtsstädte oder ein älteres Tier verkauft oder vermittelt wird, ist es wichtig zum Schutz des Tieres einen Vertrag aufzusetzen, in diesem werden neben den Daten zum Tier auch Vereinbarungen eingetragen, die dem Vorbesitzer oder Züchter wichtig sind.

Was sollte in einem Schutzvertrag für Hunde drin stehen?

In einem Schutzvertrag für Hunde sollte zu Beginn der Vorbesitzer eingetragen werden, dies mit Name, Anschrift und Telefon-Nummer, evtl. auch mit der E-Mail-Adresse. Danach wird der neue Besitzer eingetragen, ebenfalls mit dem vollständigen Namen, Anschrift, Telefon-Nummer und hier werden zusätzlich die Personalausweis-Nummer sowie die ausstellende Behörde eingetragen. Beim Verkauf oder bei der Abgabe eines Hundes sollte der neue Halter durch das Vorzeigen des Personalausweises eindeutig identifiziert werden können. Danach folgen die Angaben zum Tier, Alter, Rasse, Fellfarbe, besondere Kennzeichnungen, die Chip-Nummer (falls der Hund bereits geschippt ist), die bereits erfolgten Impfungen, gegebenenfalls den Rufnamen des Tieres und die Besonderheiten.

Danach folgen Angaben, die zum Schutz des Hundes dienen, dies können zum Beispiel folgende Vereinbarungen sein: Der Besitzer verpflichtet sich, das Tier gut zu pflegen, alle Misshandlungen zu vermeiden, auch die durch Dritte. Bei Krankheit verpflichtet sich der neue Besitzer unverzüglich einen Tierarzt zu konsultieren. Bei einer nicht heilbaren Erkrankung oder bei einer schweren Verletzung hat die Tötung des Tieres schmerzlos durch einen Tierarzt zu erfolgen. Die Weitergabe des Hundes an Dritte, der Weiterverkauf ist nur mit Rücksprache des Vorbesitzers erlaubt. Der Hund darf nicht im Zwinger oder an der Kette gehalten werden. Dies sind nur einige Beispiele für einen Tierschutzvertrag, Informationen hierzu erhalten Sie auch im Tierheim. Der Vertrag muss von beiden Parteien unterschrieben werden.

Ist der Tierschutzvertrag rechtlich bindend?

Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden, denn Tiere gelten vor dem Gericht leider immer noch als Sachgegenstand und oft kommt es darauf an, wie der Richter eingestellt ist. Natürlich sind hier Fälle von Tiermisshandlungen und Tierquälereien ausgenommen, denn hier tritt direkt das Tierschutzgesetz in Kraft. Viele Tierschutzorganisationen räumen sich in ihren Schutzverträgen das Recht ein, jederzeit den Zustand des Tieres kontrollieren zu dürfen, diese Klause wurde in der Vergangenheit von vielen Gerichten als unzulässig angesehen (Beispiel AG Reutlingen 14 C 437/08).

Bild: panthermedia.net Arne Trautmann

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